Bau- Architektenrecht
Werthaltiges Vermögen schaffen
Bau- und Architektenrecht
Zu meinen Tätigkeitsschwerpunkten zählt das Bauvertrags- und Architektenrecht. Fundierte Kentnisse des Werkvertragsrechts sowie der Besonderheiten des VOB-Vertrages einschließlich des zugehörigen Prozessrechtes verbunden mir der Erfahrung aus zahlreichen Rechtsfällen ermöglichen es mir, in dieser schwierigen Rechtsmaterie die richtgen Ansatzpunkte zu finden, um eine effiziente und kostengünstige Beratung und Vertretung meiner Mandanten sicherzustellen.
Dies gilt insbesondere auch für das spezielle Gebiet des Architektenrechts einschließlich des Rechts der Sonderfachleute, wie Statiker und sonstigen Fachingenieuren.

Meine Tätigkeit im privaten Bau- und Architektenrecht umfasst:
- Vergütungsansprüche von Bauhandwerkern und Bauträgern
- Honoraransprüche von Architekten, Sonderfachleuten, Gutachtern
- Geltendmachung von Mängelansprüchen
- Beweissicherungsverfahren
