Der Unterhaltsanspruch ist zu versagen, herabzusetzen oder zeitlich zu befristen, wenn die Inanspruchnahme des Unterhaltsverpflichteten „grob unbillig“ wäre, weil der Unterhaltsberechtigte in einer verfestigten…
Im Rahmen der gesteigerten Erwerbsobliegenheit des § 1603 Abs. 2 BGB können dem Unterhaltspflichtigen fiktive Einkünfte aus einer Nebentätigkeit zugerechnet werden, soweit ihm eine solche Tätigkeit unter Abwägung seiner…
Der Geschädigte eines Verkehrsunfalls, der von der Ersetzungsbefugnis des § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB Gebrauch macht und den Schaden durch Beschaffung eines Ersatzfahrzeugs beheben will, leistet nach Auffassung des…