Famlienrecht und Fachanwaltschaft
Trennung und Scheidung

Familienrecht und Fachanwaltschaft

Aufgrund nachgewiesener besonderer theoretischer und praktischer Kenntnisse im breiten Spektrum des Familienrechts wurde mir im Jahre 2007 durch die Rechtsanwaltskammer Stuttgart die Berufsbezeichnung „Fachanwalt für Familienrecht“ verliehen.

Regelmäßige Fortbildungsmaßnahmen durch Teilnahme an Seminaren und Besuch von Fachtagungen sind für mich nicht nur Pflichtprogramm, sondern Grundlage für meine tägliche Arbeit. Kompetenz und langjährige Berufserfahrung sichern somit eine bestmögliche Beratung und Vertretung meiner Mandanten.

Fachanwalt für Familienrecht

Meine Tätigkeit im Familienrecht umfasst folgende Bereiche:

  • Trennung und Scheidung
  • Ehegatten – und Kindesunterhalt (für minderjährige u. volljährige Kinder)
  • Zugewinn und Vermögensauseindersetzung (u.a. Immobilien, Beteiligungen, Lebensversicherungen etc.)
  • Versorgungsausgleich (gesetzliche u. betriebliche Altersversorgung, Renten)
  • Kindschaftssachen (Sorge- u. Umgangsrecht)
  • Eheverträge und Scheidungsfolgenvereinbarungen
  • Ehewohnung u. Hausratsauseindersetzung
  • Vormundschafts- und Pflegschaftsrecht
  • Betreuungsrecht
Rechtsanwalt für Familienrecht